
0049 177 76 44 149
kontakt@gilges-strafrecht.de
Engagiert, kompetent und zuverlässig an Ihrer Seite
Herzlich willkommen bei Gilges Strafrecht,
Ihrer spezialisierten Kanzlei für Strafverteidigung in Köln
Hier finden Sie schnelle, entschlossene Hilfe für Einzelpersonen und Unternehmen. Rechtsanwältin Lisa M. Gilges steht Ihnen bei Durchsuchung, Festnahme oder Ermittlungsverfahren mit Expertise und Diskretion zur Seite. Ob Akutfall oder strategische Beratung: Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung in der Strafverteidigung und fundierter Compliance-Kompetenz.
Maßgeschneiderte Lösungen, persönliche Unterstützung, klare Kommunikation: Für Ihren besten Schutz in allen Abschnitten des Strafverfahrens. Jetzt unverbindlich beraten lassen und erfahren, wie professionelle Strafverteidigung für Sie aussieht.
Vertrauen Sie auf kompetente Unterstützung durch eine spezialisierte Strafverteidigerin in Köln, für eine effektive Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts.
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Hier finden Sie schnelle, entschlossene Hilfe für Einzelpersonen und Unternehmen. Rechtsanwältin Lisa M. Gilges steht Ihnen bei Durchsuchung, Festnahme oder Ermittlungsverfahren mit Expertise und Diskretion zur Seite.
Ob Akutfall oder strategische Beratung:
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Vita
Rechtsanwältin Lisa M. Gilges – Studium der Rechtswissenschaften, Referendariat im OLG-Bezirk Köln, langjährige Tätigkeit im Bereich des Strafrechts, spezialisiert auf Strafverteidigung in komplexen Ermittlungs- und Hauptverfahren.
Sie verteidigt Einzelpersonen engagiert und steht bei allen Fragen des allgemeinen Strafrechts, des Wirtschafts- und Ordnungswidrigkeitenrechts zur Seite. Gerade bei polizeilichen Maßnahmen wie Durchsuchung, einer Festnahme oder Ermittlungsverfahren bietet sie gezielte, klare Lösungen und zuverlässige anwaltliche Unterstützung.
Lisa M. Gilges absolvierte ihr Jurastudium in Köln und Bergen/Norwegen. Bereits als Studentin war sie als Mitarbeiterin in auf Strafrecht spezialisierten Kanzleien tätig. Ihr Referendariat schloss sie im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln ab. Dabei konzentrierte sie sich auf die Bereiche Strafrecht und Compliance und sammelte wertvolle praktische Erfahrungen im Bereich Strafrecht und Compliance in renommierten Kanzleien und internationalen Unternehmen.
Zuletzt war sie als Senior Specialist Compliance Officer der MediaMarktSaturn Retail Group für zwölf Länder und als Strafverteidigerin einer renommierten Kölner Kanzlei tätig und kennt die Herausforderungen des Unternehmensumfelds wie auch der Individualverteidigung aus erster Hand. Diese Expertise bringt sie gezielt in ihre anwaltliche Beratung ein. Ihre ausgezeichneten englischen Sprachkenntnisse ermöglichen es ihr, auch internationale Mandanten optimal zu betreuen.
Ihre Kanzlei in Köln steht für professionelle Verteidigung und kompetente Beratung im Strafrecht – ob für Unternehmen oder Privatpersonen, in jeder Verfahrenslage und bei akuten Fällen wie Durchsuchung oder Festnahme.

Vita
Rechtsanwältin Lisa M. Gilges – Studium der Rechtswissenschaften, Referendariat im OLG-Bezirk Köln, langjährige Tätigkeit im Bereich des Strafrechts, spezialisiert auf Strafverteidigung in komplexen Ermittlungs- und Hauptverfahren.
Lisa M. Gilges absolvierte ihr Jurastudium in Köln und Bergen/Norwegen. Bereits als Studentin war sie als Mitarbeiterin in auf Strafrecht spezialisierten Kanzleien tätig. Ihr Referendariat schloss sie im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln ab. Dabei konzentrierte sie sich auf die Bereiche Strafrecht und Compliance und sammelte wertvolle praktische Erfahrungen im Bereich Strafrecht und Compliance in renommierten Kanzleien und internationalen Unternehmen.
Zuletzt war sie als Senior Specialist Compliance Officer der MediaMarktSaturn Retail Group für zwölf Länder und als Strafverteidigerin einer renommierten Kölner Kanzlei tätig und kennt die Herausforderungen des Unternehmensumfelds wie auch der Individualverteidigung aus erster Hand. Diese Expertise bringt sie gezielt in ihre anwaltliche Beratung ein. Ihre ausgezeichneten englischen Sprachkenntnisse ermöglichen es ihr, auch internationale Mandanten optimal zu betreuen.
Ihre Kanzlei in Köln steht Ihnen bei allen Fragen des allgemeinen Strafrechts, des Wirtschafts- und Ordnungswidrigkeitenrechts zur Seite. Professionelle Verteidigung und kompetente Beratung, für Unternehmen oder Privatpersonen, in jeder Verfahrenslage und bei akuten Fällen wie Durchsuchung oder Festnahme.
Downloads
Hier können Sie das Formular für die Strafprozessvollmacht herunterladen, um Gilges Strafrecht ein Mandat zu erteilen.
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Kontakt | Impressum
Gilges Strafrecht
Lützerathstraße 5
51107 Köln
Telefon: 0049 177 76 44 149
E-Mail: kontakt@gilges-strafrecht.de
Impressum
Verantwortlich gemäß § 5 DDG: Lisa M. Gilges
Die Rechtsanwältin ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln.
Zuständige Rechtsanwaltskammer und Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Straße 30, 50668 Köln, Tel.: +49 (0) 221/97 30 10-0 Fax: +49 (0) 221/97 30 10-50
Schiedsstelle bei der Bundesrechtsanwaltskammer
Für Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der Rechtsanwältin gibt es eine Schiedsstelle (Ombudsmann) bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin mit folgenden Kontaktdaten: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Geschäftsführerin RAin Dr. Sylvia Ruge, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, Tel.: 030 / 284417-0, Fax: 030 / 2844417-12, E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org.
Es besteht alternativ auch die Möglichkeit, bei solchen Streitigkeiten die Schiedsstelle bei der oben genannten Rechtsanwaltskammer Köln anzurufen.
Berufsrechtliche Regelungen
- Bundesrechtsanwaltsordnung
- Fachanwaltsordnung
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der EU
Diese Vorschriften können Sie auf den Internet-Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer einsehen.
Berufshaftpflichtversicherung
Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 250.000,00 Euro zu unterhalten, § 51 BRAO. Diese Voraussetzungen erfüllt die Rechtsanwältin durch Versicherungsvertrag bei der Markel Insurance SE.
Informationen zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmt, dass sich die Gebühren und Auslagen der Vergütung der Rechtsanwälte nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat. Dieser ist üblicherweise die Geldforderung, die der Auftraggeber von der Gegenseite verlangt. Wird nicht um eine Geldforderung gestritten, z.B. bei einer Scheidung oder einer Kündigung, bestimmt sich der Gegenstandswert nach festen Kriterien, die wir gern im Einzelnen erläutern, im Streitfall bestimmt ihn ein Gericht. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach dem Vergütungsverzeichnis, Anlage 1 zum RVG. Im Streitfall wird die Höhe der vom Anwalt bestimmten Vergütung durch ein Gutachten der Rechtsanwaltskammer überprüft.
Die Vergütung kann auch durch eine Vereinbarung festgelegt werden. Eine solche muss schriftlich außerhalb des Vollmachtformulars getroffen werden.
Haftung
Durch die Bereitstellung der Informationen auf dieser Homepage entsteht kein Mandatsverhältnis mit den Nutzern. Es wird keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur, wenn im Einzelfall ein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Es wird ausdrücklich vorbehalten, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Sämtliche Texte und Beiträge werden den Besuchern der Homepage unentgeltlich zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Ein Vertragsverhältnis mit der Folge einer möglichen Haftung kommt dadurch nicht zustande. Für entstehende Schäden wird nur bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Pflichtverletzung oder Verletzung einer Kardinalpflicht gehaftet. Für alle auf der Website gelegten Links gilt: „Ich erkläre ausdrücklich, dass ich keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten haben. Deshalb distanziere ich mich ausdrücklich von allen Inhalten der gelinkten Seiten auf der gesamten Homepage einschließlich aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf der Website angezeigten Links und für die Inhalte aller Seiten, zu denen Links oder Banner führen.“ Trotz sorgfältiger Kontrollen kann keine Haftung für die Inhalte externer Links übernommen werden. Für den Inhalt der verlinkten Seiten ist ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Die veröffentlichten Links werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Es besteht aber kein Einfluss auf die aktuelle und künftige Gestaltung und Inhalte der verlinkten Seiten.
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Schiedsstelle bei der Bundesrechtsanwaltskammer
Für Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der Rechtsanwältin gibt es eine Schiedsstelle (Ombudsmann) bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin mit folgenden Kontaktdaten: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Geschäftsführerin RAin Dr. Sylvia Ruge, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, Tel.: 030 / 284417-0, Fax: 030 / 2844417-12, E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org.
Es besteht alternativ auch die Möglichkeit, bei solchen Streitigkeiten die Schiedsstelle bei der oben genannten Rechtsanwaltskammer Köln anzurufen.
Berufsrechtliche Regelungen
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- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der EU
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Berufshaftpflichtversicherung
Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 250.000,00 Euro zu unterhalten, § 51 BRAO. Diese Voraussetzungen erfüllt die Rechtsanwältin durch Versicherungsvertrag bei der Markel Insurance SE.
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Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmt, dass sich die Gebühren und Auslagen der Vergütung der Rechtsanwälte nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat. Dieser ist üblicherweise die Geldforderung, die der Auftraggeber von der Gegenseite verlangt. Wird nicht um eine Geldforderung gestritten, z.B. bei einer Scheidung oder einer Kündigung, bestimmt sich der Gegenstandswert nach festen Kriterien, die wir gern im Einzelnen erläutern, im Streitfall bestimmt ihn ein Gericht. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach dem Vergütungsverzeichnis, Anlage 1 zum RVG. Im Streitfall wird die Höhe der vom Anwalt bestimmten Vergütung durch ein Gutachten der Rechtsanwaltskammer überprüft.
Die Vergütung kann auch durch eine Vereinbarung festgelegt werden. Eine solche muss schriftlich außerhalb des Vollmachtformulars getroffen werden.
Haftung
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